Die Ampel Koalition steht, die Vorgaben unserer neuen Regierung gestern veröffentlicht. Mit dem gesamten Vertrag habe ich mich zwar nicht beschäftigt, aber einen Punkt habe ich direkt mitbekommen. Der eh schon umstrittene §219a StGb soll ersatzlos gestrichen werden. Und das, ja, das ist gut so und eigentlich lange überfällig.
Neben dem, dass der Paragraph längst veraltet war, er dafür sorgte, dass Betroffene sich nicht richtig informieren können, ist er aus meiner Sicht auch einfach unnötig, denn alle Ärzte müssen sich bereits an entsprechende Gesetzte halten, die bestimmen was Ärzte dürfen (Informationen ja, Werbung für kommerzielle Zwecke nein). §219a StGb ist daher nur eine zusätzliche Verschärfung. Diese Verschärfung, plus, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht zur medizinischen Grundausbildung gehören, plus eigene Überzeugungen oder den Stress den Ärzt*innen mit Abtreibungsgegnern haben sorgte dafür, dass es immer weniger Gynäkolog*innen gibt, die den Eingriff überhaupt durchführen und Betroffene immer schlechter an entsprechende Informationen kommen.
Abtreibungsgegner*innen finden das genau richtig so, aber es wird ein Fakt einfach vergessen. Einschränkungen oder gar ein Verbot von Abtreibungen führt nicht zu weniger, sondern lediglich zu mehr unsicheren Vorgehen. Wenn es einfacher ist Informationen zu gefährlichen Selbstmethoden zu erhalten, als eine Praxis zu finden, die eine medizinische Abtreibung durchführt, steigert das die Gefahr, dass Betroffene in ihrer Verzweiflung eben den lebensgefährlichen Weg gehen.
Ein komplettes Verbot sorgt nicht dafür, dass Menschen mit Uterus jetzt immer ein Kind austragen, es sorgt auch eher weniger dazu, dass sie gar keinen Sex haben (auch ein schönes Argument, wenn man kein Kind will muss man halt die Beine geschlossen halten…richtig fortschrittlich.). Ein Verbot führt dazu dass s.g. Engelmacher*innen wieder kommen. Das ist ein nettes Wort für geldgierige Verbrecher*innen, die die Not von Betroffenen ausnutzen und Abtreibungen gegen viel Geld trotzdem durchführen, oftmals ohne medizinische Kenntnisse in unsicheren Umgebungen.
Eine Entscheidung eine Schwangerschaft abzubrechen ist nie eine leichte und die Beweggründe für diese Entscheidung sind immer individuell. Niemand anderes als die betroffene Person kann darüber entscheiden. Daher ja, freue ich mich, wenn der §219a gestrichen wird, wenn es mehr Beratungsstellen gibt, mehr Informationen, damit eben eine Entscheidung an Hand dessen und nicht aus purer Verzweiflung getroffen werden kann. Hoffentlich hält sich die Ampel daran.