Eine Auseinandersetzung mit den Gegenargumenten zur Frauenquote
Eigentlich wollte ich einen Pro & Con Beitrag zur Frauenquote machen, aber nun ist es doch anders gekommen. Ich bin hier nicht objektiv, daher werde ich mich auf die Top-Gegenargumente, die ich so mitbekommen habe, eingehen und meinen Senf dazu sagen. (Sorry, not sorry).
Vorab noch ein paar Fakten dazu. Zum einen wo die Frauenquote vorkommt (Politik & Wirtschaft), welche Modelle es in den jeweiligen Bereichen gibt und noch so ein paar historische Fakten. Wen das nicht interessiert kann direkt auf die Zweite Seite springen 😉
Frauenquote – Auszug aus Wikipedia
Frauenquote (und allgemein Geschlechterquote oder Genderquote) bezeichnet eine geschlechterbezogene Quotenregelung bei der Besetzung von Gremien oder Stellen. Der angestrebte Zweck der Frauenquote ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur.
(soweit so klar)
Arten / Modelle der Frauenquote
Es gibt jede Menge Formen / Arten der Quoten. Manche sind sinnvoller als andere.
Es gibt unterschiedliche Vorgaben der rechtlichen Bindung, der Verfahren und der Bezugsgrößen, die alle zu erläutern würde den Rahmen sprengen, entschuldigt bitte.
Ich werde mich daher kurzfassen und auf die absolute und die relative Quotenregelung eingehen.
Absolut
Bis die Quote von der festgelegten % erreicht ist werden Frauen bevorzugt eingestellt. Diese Regelung wird kritisch angesehen, dass sie Männer diskriminiert. Denn dadurch werden männliche Bewerber gar nicht erst zugelassen, egal wie qualifiziert sie sind.
Bei der absoluten Regelung unterscheidet man noch zwischen der harten Quote und der weichen Quote.
Bei der Harten dürfen nur so viele Männer gewählt / besetzt werden, wie Frauen. Gibt es also 10 Stellen dürfen erst dann 5 Plätze an Männer vergeben werden, wenn es auch 5 Frauen gibt. Können z.B nur vier Frauen überzeugen, dann dürfen nur 4 Männer eingestellt (gewählt) werden, die beiden anderen stellen bleiben so lange unbesetzt.
Bei der Weichen dürfen bei z.B. einer 50% Quote auf, die hälfte der Plätze nur Frauen kandidieren. Gibt es also 10 Plätze dürfen sich auf 5 Plätze nur Frauen bewerben, auf die anderen 5 Plätze (auch) Männer. Findet man dann 5 Männer und 4 Frauen bleibt ein Platz unbesetzt, ein 6. Mann wäre nicht zulässig.
Relativ
Ganz simpel- bei gleicher Qualifikation ist die weibliche Kandidatin vorzuziehen, bis der Frauenanteil erreicht ist.
Kritikpunkt an dieser Regelung ist häufig, dass es zu viel Spielraum lässt und so Männer dennoch bevorzugt eingestellt werden.
Frauenquote in der Politik
Bisher konnte ich zwei Arten, wie eine Frauenquote in der Politik umgesetzt wird, ausfindig machen.
Zum einen eine Quote nach dem Reißverschlussprinzip:
Das Prinzip ist recht simpel zu verstehen, zumindest für diejenigen, die öfter einmal in einem Stau standen. Auf einen Mann / eine Frau folgt ein/e Kandidatin des jeweils anderen Geschlechtes.
Klingt an sich logisch. Bei kleineren Parteien, die oft nur ein Mandat vergeben können, führt es aber (logischerweise) nicht zu dem gewünschten Ergebnis. Denn der 1. Kandidat ist zumeist immer noch ein Mann. Bei ungeraden Plätzen werden so dennoch immer wieder Männer mehr wichtige Sitze einnehmen.
Zum anderen gibt es da noch das Tandem Modell
Nach diesem Modell werden je Partei & Wahlkreis jeweils ein Kandidat und eine Kandidatin zusammen an. Damit es dadurch nicht zu doppelten Mandaten kommt werden dafür die Wahlkreise halbiert. Dies funktioniert in Frankreich bei Regionalkreisen sehr gut.
Ich finde das Modell sehr spannend. Nicht nur, weil die Quote gut erfüllbar wäre, sondern auch weil ich den Gedanken mag, dass hier in Teamarbeit regiert wird. (Ja, ja, ich denke naiv. Lasst mich). Allerdings denke ich auch, dass dieses Modell nur auf regionaler Ebene funktionieren kann. Oder könnt ihr euch zwei Bundeskanzler vorstellen?
Frauenquote – kein neuer Gedanke
Zumindest in Deutschland gab es die erste Frauenquote in einer Partei schon 1932. Die KPD beschloss damals, dass 1/3-1/4 der Bezirksleitung von Frauen („Genossinnen“) übernommen werden sollen.
Die Grünen haben direkt bei ihrer Gründung 1979 eine Frauenquote festgelegt, nach der min. 50% aller Mandate und Parteiposten durch Frauen besetzt werden müssen. Ganz schön schlau, dass direkt zu machen, so kann am Ende keiner jammern.
Auch die Linke hat eine Frauenquote von 50%.
Die SPD dagegen (die es natürlich auch schon länger als die Grünen gibt) tut sich mit der Frauenquote doch noch schwer. Erst 1988 wurde eine Quote von 33% beschlossen (für Ämter und Mandate), 98 wurde diese auf 40% angehoben.
Die CDU dagegen hat 1996 ein Frauenquorum eingeführt (eine abgeschwächte Form der Quote ), plant aber nun eine Quote, die sich stufenweise erhöhen soll (2021 30%, 2023 40% und 2025 dann voll Parität, also ein gleichmäßiges Verhältnis).
Die FDP und die AfD haben aktuell keine Frauenquote und scheinen dies auch nicht zu planen.
Auswirkung der Frauenquote der Parteien
Die Einführung einer Frauenquote in einzelnen Parteien sorgte auch dafür, dass der Frauenanteil im Bundestag anstieg. Während es jahrzehntelang einen Frauenanteil von 6-max 10% gab, gab es nach ca. 9 Jahren konstanter Steigerung doch schon *hust* einen Anteil von 31% im Jahr 1989. Seitdem ist der Anteil aber nicht wirklich gestiegen, sondern pendelt immer zwischen 31-37%. Also hat sich seit 31 Jahren die Präsenz von Frauen nicht wirklich geändert und das trotz einer weiblichen Bundeskanzlerin. (ich fühle mich so richtig gut repräsentiert… nicht).
Aktueller Anteil im Bundestag (Stand Juli 2019)
Insgesamt hat der Bundestag momentan einen Frauenanteil von 31,2%.
Dieser teilt sich wie folgt auf:
CDU/CSU: 20,73%
SPD: 42,76%
AfD: 10,99 %
FDP: 22,50%
Linke: 53,62%
Grünen: 58,21%
fraktionslos: 25% (zugegeben, bei halt wenigen Mandaten).
Interessant finde ich hier zwei Dinge. Zum einen ist der Frauenanteil bei linken Parteien doch um einiges größer. Zum anderen übererfüllen die Parteien, die eine Quote haben diese sogar, besonders die Grünen, die ihre Quote halt schon von Anfang an haben. Das es bei den Parteien ohne Quote so aussieht kann viele Gründe haben. Werden Frauen hier daran gehindert oder haben Frauen kein Interesse an solchen Parteien?
Frauenquote in der Wirtschaft
Im März 2015 wurde vom Bundestag das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ beschlossen, nachdem eine Frauenquote von 30% in Aufsichtsräten eingehalten werden muss, die ab 2016 neu besetzt wurden. Dies gilt für mitbestimmungspflichtiger und börsennotierter Unternehmen.
Alle anderen Unternehmen sind dazu verpflichtet sich ein eigenes Ziel zu setzen, ohne Mindestvorgabe.
Das Gesetzt sieht hier aber nur Aufsichtsräte vor, nicht Vorstände. Und das merkt man leider auch. Mit Stand 2019 waren die Frauenanteile in Aufsichtsräte gestiegen, auf 32% (Vor dem Gesetz lag der Anteil bei 21,9%), bei Vorständen liegt der Frauenanteil bei 8,7 %.
Eine geplante Quote von 50% für Vorstände bleibt bisher unerfüllt und steht immer wieder zur Diskussion.